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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie sowohl
auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite außergerichtlich und gerichtlich.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.

Wir vertreten Ihr Anliegen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
sowie den verschiedenen Fachgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht.

INDIVIDUALARBEITSRECHT

Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten

wir Sie in den folgenden Angelegenheiten:

  •  Zustandkommen und Inhalt des Arbeitsvertrages
  •  Befristete Arbeitsverträge
  •  Leiharbeit, Teilzeitarbeit
  •  Kündigung, Aufhebungsvertrag
  •  Zeugnis
  •  Urlaub und Urlaubsabgeltung
  •  Arbeitsförderung und Sozialversicherung
  •  Arbeitsgerichtsverfahren

Kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auch im kollektiven Arbeitsrecht,

insbesondere:

  • bei Streitigkeiten im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-und Mitbestimmungsrecht
  • bei der Verhandlung, Gestaltung und dem Abschluss von Tarifverträgen
  • im Rahmen eines Arbeitskampfs.